Futtermitteldeklaration – Was steht auf der Verpackung?

In diesem Artikel erfährst du unter anderem, wie „Futtermittel“ überhaupt definiert sind, was ein „Alleinfuttermittel“ können muss und am Beispiel Hundefutter, was der Hersteller auf der Verpackung angeben sollte.

Begriffe erklärt

Futtermittel – Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind.

Einzelfuttermittel – Erzeugnisse pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, die vorrangig zur Deckung des Ernährungsbedarfs von Tieren dienen, im natürlichen Zustand, frisch oder haltbar gemacht, und Erzeugnisse ihrer industriellen Verarbeitung sowie organische oder anorganische Stoffe, mit Futtermittelzusatzstoffen oder ohne Futtermittelzusatzstoffe, die zur Tierernährung durch orale Fütterung bestimmt sind, sei es unmittelbar als solche oder in verarbeiteter Form, für die Herstellung  von Mischfuttermitteln oder als Trägerstoff für Vormischungen.

Mischfuttermittel – eine Mischung aus mindestens zwei Einzelfuttermitteln, mit Futtermittelzusatzstoffen oder ohne Futtermittelzusatzstoffe, die zur oralen Fütterung in Form eines Alleinfuttermittels oder Ergänzungsfuttermittels bestimmt sind.

Alleinfuttermittel – Mischfuttermittel, das wegen seiner Zusammensetzung für eine tägliche Ration ausreicht.

Was muss auf der Verpackung stehen?

Daraus ergeben sich je nach Futtermittel und Tierart bestimmte Kennzeichnungsvorschriften.

Für den Hund z.B. sind diese wie folgt:

  1. Bezeichnung des Futtermittels (Futtermittelart: Allein- oder Ergänzungsfuttermittel), der Futtermittelkategorie und der Tierart, für die es geeignet ist.

    Alleinfuttermittel für erwachsene Labrador Retriever ab dem 15. Lebensmonat
  2. Angaben über:
    1. Feuchtegehalt (wenn dieser über 14 % liegt, es sich also um ein Feucht-, oder Halbfeuchtfutter handelt)
    2. Inhaltsstoffe in % der Originalsubstanz in Allein- und Ergänzungsfutter:
      • Rohasche
      • Rohprotein
      • Rohfett
      • Rohfaser
    3. Inhaltsstoffe in % der Originalsubstanz in Mineralfutter
      • Calcium
      • Phosphor
      • Natrium
    4. Zusammensetzung: Angabe der enthaltenen Einzelfuttermittel bzw. Futtermittelgruppen
    5. Zusatzstoffe

      Analytische Bestandteil
      Protein: 8,6 % – Fettgehalt: 3,4 % – Rohasche: 1,7 % – Rohfaser: 1,15 % – Feuchtigkeit: 79,0 % – EPA/DHA: 1,0 g/kg.

      Zusammensetzung
      Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, Getreide, pflanzliche Nebenerzeugnisse, pflanzliche Eiweißextrakte, Öle und Fette, Mineralstoffe, Zucker, Weich- und Krebstiere.

      Zusatzstoffe pro kg
      Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe: Vitamin D3: 180 IE, Eisen (3b103): 14 mg, Jod (3b202): 0,2 mg, Kupfer (3b405, 3b406): 0,4 mg, Mangan (3b502, 3b503, 3b504): 4,5 mg, Zink (3b603, 3b605, 3b606): 33 mg, Selen (3b801, 3b811): 0,01 mg – Technologische Zusatzstoffe: Klinoptilolith sedimentären Ursprungs: 2,2 g.
    1. Nettomasse (Gewicht)

      10 x 150 g
    2. Mindesthaltbarkeitsdatum

      05.08.2021
    3. Kennnummer der Partie

      12345
    4. Hinweis zur ordnungsgemäßen Verwendung, Fütterungshinweis

      Hundegewicht 35kg: 12 Feuchtbeutel

  3. Name, Anschrift und kostenfreie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des für die Kennzeichnung verantwortlichen Futtermittelunternehmens

    Hundefutter Tiernahrung GmbH, An der Straße 1, 12345 Musterstadt
    Mail: info@hundefutter.com
    Web: https://www.hundefutter.com/
    Tel: +49 111 2222 33 444

Rechtliche Grundlagen

Die „Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009“ regelt die Futtermitteldeklaration in der EU.

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:229:0001:0028:DE:PDF
Diese bezieht wiederum die vorangegangene „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit“ mit ein.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32002R0178