Futtermittelzusatzstoffe

Die Grundlage für Futtermittelzusatzstoffe bildet die „Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung“.

Diese definiert „Futtermittelzusatzstoffe“ folgendermaßen:

Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittel-Ausgangserzeugnisse oder Vormischungen sind und bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, um insbesondere eine oder mehrere der folgenden Aufgaben erfüllen:

Um als Futtermittelzusatzstoff zugelassen zu werden, muss dieser:

  1. die Beschaffenheit des Futtermittels positiv beeinflussen;
  2. die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse positiv beeinflussen;
  3. die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen;
  4. den Ernährungsbedarf der Tiere decken;
  5. die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen;
  6. die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv beeinflussen oder
  7. eine kokzidiostatische oder histomonostatische Wirkung haben.

Des Weiteren darf er:

  1. sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirken;
  2. nicht in einer Weise dargeboten werden, die den Anwender irreführen kann;
  3. keinen Nachteil für den Verbraucher durch die Beeinträchtigung der Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse mit sich bringen und darf ihn bezüglich der Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse nicht irreführen.

Die Futtermittelzusatzstoffe werden je nach Funktionsweise und Eigenschaften einer oder mehreren Kategorien zugeordnet:

  • technologische Zusatzstoffe: jeder Stoff, der Futtermitteln aus technologischen Gründen zugesetzt wird (wie Konservierungsmittel, Bindemittel, Emulgatoren, Antioxidationsmittel, Silierzusatzstoffe),
  • sensorische Zusatzstoffe: jeder Stoff, der einem Futtermittel zugesetzt, die organoleptischen Eigenschaften dieses Futtermittels bzw. die optischen Eigenschaften des aus Tieren gewonnenen Lebensmittels verbessert oder verändert (wie Farbstoffe, Aromastoffe),
  • ernährungsphysiologische Zusatzstoffe (wie Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren),
  • zootechnische Zusatzstoffe: jeder Zusatzstoff, der die Leistung von gesunden Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen soll (wie Mikroorganismen, Enzyme) und
  • Kokzidiostatika und Histomonostatika.

Eine Liste des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt die in Deutschland zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe auf:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/02_Futtermittel/03_AntragstellerUnternehmen/05_Zusatzstoffe_FM/03_Liste_zugelassene_Zusatzstoffe/fm_liste_zugelassener_zusatzstoffe_node.html

Die Grundlage dafür ist die „Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung“.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32003R1831&qid=1432634423819&from=EN